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Treuhänder mit eidgenössischem Fachausweis: Was die Titel bedeuten
«Treuhänder» ist in der Schweiz keine geschützte Berufsbezeichnung.
Warum die Titel im Treuhandwesen so uneinheitlich klingen
«Treuhänder» ist in der Schweiz keine geschützte Berufsbezeichnung. Der Begriff meint eine Person, die in Stellvertretung die Interessen einer anderen Person vertritt, und wird deshalb für ganz verschiedene Berufsgruppen verwendet.
Als Treuhänder bezeichnet werden häufig Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Unternehmensberater, Buchhalter und Wirtschaftsjuristen, teilweise auch Architekten und Ingenieure. Die Bezeichnung allein sagt nichts über Ausbildung, Prüfung oder Kompetenzen aus.
Davon zu unterscheiden sind die eidgenössischen Abschlüsse: Sie sind an eine geregelte Berufsprüfung gebunden. Wer eine Treuhanddienstleistung sucht, sollte deshalb nicht auf die Berufsbezeichnung, sondern auf den genauen Abschluss achten.
Was der eidgenössische Fachausweis konkret bescheinigt
Der eidgenössische Fachausweis beruht auf einer eidgenössischen Berufsprüfung gemäss Artikel 28 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002. Damit ist er ein staatlich anerkannter Abschluss.
Bescheinigt werden vertiefte Kenntnisse im Rechnungswesen, in der Rechnungslegung und im Controlling, in Steuerfragen und in der Unternehmensberatung.
Der Titel belegt, dass kleinere und mittlere Aufträge sowie qualifizierte Aufgaben im Treuhandwesen für Privatpersonen und Unternehmen selbstständig übernommen werden können. Mit dem Fachausweis ist auch die Tätigkeit als selbstständiger Treuhänder möglich.
Wichtige Fakten zum eidgenössischen Fachausweis
- Anerkennung
- Staatlich anerkannter Abschluss
- Kernkompetenzen
- Rechnungswesen, Rechnungslegung, Controlling, Steuern, Unternehmensberatung
- Selbstständigkeit
- Möglich mit Fachausweis
Ab 2027: Fachfrau/Fachmann in Treuhand und Beratung mit eidg. Fachausweis
Ab 1. Januar 2027 heisst die Weiterbildung «Fachfrau in Treuhand und Beratung mit eidgenössischem Fachausweis» beziehungsweise «Fachmann in Treuhand und Beratung mit eidgenössischem Fachausweis». Die Umbenennung soll das Berufsbild modernisieren und den stark gewachsenen Beratungsanteil im Treuhandalltag abbilden.
Inhaltlich bleibt der Abschluss im Kern vergleichbar: Rechnungswesen, Steuern, Revision und betriebswirtschaftliche Beratung bleiben zentrale Bestandteile. Vereinfacht und aktualisiert werden die Zulassungsbedingungen und die Struktur; unter anderem entfallen die Zulassungsprüfungen.
Für den Übergang gilt: 2025 findet die letzte Zulassungsprüfung nach alter Prüfungsordnung von 2013 statt, 2026 die letzte Hauptprüfung nach alter Ordnung. 2027 folgt die erste Berufsprüfung nach neuer Ordnung, daneben bleibt eine Wiederholung nach alter Ordnung möglich; 2028 ist diese letztmals möglich.
Übergang zur neuen Berufsnamen ab 2027
- 2026Letzte Hauptprüfung nach alter Ordnung
- 2027Erste Berufsprüfung nach neuer Ordnung mit neuem Titel «Fachfrau/Fachmann in Treuhand und Beratung mit eidg. Fachausweis»
- 2028Letzte Möglichkeit zur Wiederholung der Hauptprüfung nach alter Ordnung
Treuhandfachausweis oder Treuhandexperte TREX?
Der Fachausweis ist eine Berufsprüfung. Der Titel «diplomierte Treuhandexpertin» oder «diplomierter Treuhandexperte» (TREX) ist ein weiterer Abschluss im Treuhandwesen.
Für die Zulassung zu TREX sind ein Fachausweis einer Berufsprüfung, ein Diplom einer höheren Fachprüfung oder ein Abschluss einer Universität, Fachhochschule oder höheren Fachschule beziehungsweise ein gleichwertiger Ausweis nötig. Verlangt werden zudem mindestens drei Jahre qualifizierte Fachpraxis bis zum 31. Mai des Prüfungsjahres, die erforderlichen Modulabschlüsse oder Gleichwertigkeitsbestätigungen und ein Strafregisterauszug ohne relevanten Eintrag.
Der Unterschied liegt in der Breite: TREX verlangt einen Vorbildungsabschluss, Fachpraxis und Module. Wer den eidgenössischen Fachausweis hat, kann anspruchsvollere Aufgaben übernehmen und einen breiteren Kundenstamm betreuen als jemand ohne diesen Abschluss.
Vergleich: Eidgenössischer Fachausweis vs. TREX
- Prüfungsanforderungen
- Modulabschlüsse, Gleichwertigkeitsbestätigungen, Strafregisterauszug ohne Eintrag
- Berufliche Tätigkeit
- Betreuung komplexer Mandate, breiter Kundschaft, anspruchsvolle Beratung
- Bescheinigung
- Eidgenössischer Fachausweis (Grundvoraussetzung für TREX)
Welche Aufgaben Treuhänderinnen und Treuhänder mit Fachausweis übernehmen
Zur Buchhaltung gehört das Führen der Bücher von kleineren und mittleren Unternehmen: Buchungen erfassen, Rechnungen prüfen und bezahlen, Lohnabrechnungen erstellen, Sozialversicherungsbeiträge und Mieten verwalten.
Dazu kommen Zwischenbilanzen und Jahresabschlüsse, die Analyse der Buchhaltung und Berichte für die Geschäftsleitung. Erstellt werden auch Steuererklärungen und Mehrwertsteuerabrechnungen sowie Abschreibungen und Rücklagen gemäss den Vorschriften, um die Steuern zu optimieren.
In der Beratung geht es um Unternehmensführung, Steuern, Vorsorge, Nachfolgeregelungen sowie Gründung oder Auflösung von Unternehmen. Dazu gehören Businesspläne, Budgets und Investitionsrechnungen ebenso wie die Beurteilung von Finanzierungsmöglichkeiten bei einer geplanten Expansion.
Je nach Mandat kommen Immobilienverwaltung, das Eintreiben von Schulden, Erbteilungen und Testamentsvollstreckungen, die Durchführung von Revisionen oder Unterstützung in der Personaladministration hinzu. Bei komplexen Situationen arbeiten Treuhänder mit Buchhalterinnen oder Steuerexperten zusammen.
Die Arbeit findet im Büro und in direktem Kontakt mit der Kundschaft statt, mit flexibler Zeiteinteilung und mehr Aufwand beim Einreichen von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen.
Anstellungen finden sich in Buchhaltungsabteilungen von Treuhandgesellschaften, Banken, Industrie- und Handelsunternehmen oder der öffentlichen Verwaltung; ebenso ist die Selbstständigkeit möglich.
Der Weg zum Titel: Voraussetzungen und Prüfungsweg
Zugelassen wird, wer eine dreijährige berufliche Grundbildung, die gymnasiale Matura oder einen gleichwertigen Ausweis vorweist. Dazu kommen mehrere Jahre Praxis im Bereich Rechnungswesen, Treuhand oder Steuern, eine bestandene und gültige Zulassungsprüfung und ein Zentralstrafregister ohne Eintrag, der den Prüfungszweck beeinträchtigt.
Bei den Praxisjahren unterscheiden sich die Angaben: Findea.ch verlangt vier Jahre Praxis im Bereich Rechnungswesen, Treuhand oder Steuern nach Abschluss der Ausbildung, die KV Business School nennt drei Jahre Fachpraxis.
Die Ausbildung erfolgt in der Regel berufsbegleitend in Modulen und dauert 2 bis 2,5 Jahre.
Ein Anbieter wie AKAD führt sie über fünf Semester, mit Start am 22. Oktober 2026, als Live-Stream, im Selbststudium oder im Präsenzunterricht in Zürich, Bern, Basel oder online; die Studiengebühren beginnen bei CHF 640 pro Monat exklusive Subventionen.
Mit der neuen Ordnung ab 2027 entfällt die Zulassungsprüfung. Die erste Berufsprüfung nach neuer Ordnung findet 2027 statt; eine Wiederholung der Hauptprüfung nach alter Ordnung ist 2027 und letztmals 2028 möglich.
Weg zum eidgenössischen Fachausweis: Voraussetzungen und Prüfung
- BildungsvoraussetzungDreijährige berufliche Grundbildung, gymnasiale Matura oder gleichwertiger Ausweis
- BerufsprüfungHauptprüfung nach eidgenössischer Prüfungsordnung
- AbschlussEidgenössischer Fachausweis mit Titel «Fachfrau/Fachmann in Treuhand und Beratung»
Was der Titel für Kundinnen und Kunden bedeutet
Der eidgenössische Fachausweis steht für eine bestandene Berufsprüfung und eine formelle Zertifizierung. Er unterscheidet sich von der ungeschützten Bezeichnung «Treuhänder», die jede Person verwenden kann.
Zu erwarten ist, dass folgende Aufgaben fachgerecht erledigt werden: Steuererklärungen erstellen, in rechtlichen, steuerlichen und buchhalterischen Fragen beraten, Revisionen durchführen, Betriebsbuchhaltungen führen und in der Personaladministration unterstützen.
Für die Zusammenarbeit hilfreich sind Diskretion, Genauigkeit, analytische Fähigkeiten, Dienstleistungsorientierung und solide betriebswirtschaftliche Kenntnisse.
Wer einen Titel überprüfen will, kann sich an das Prüfungssekretariat für die eidgenössischen Prüfungen im Treuhandwesen wenden. Es betreut sowohl die Berufsprüfung mit Fachausweis als auch die Prüfung zum Titel TREX.
Vorteile und Grenzen des eidgenössischen Fachausweises
- VorteileFormelle Zertifizierung, staatliche Anerkennung, fachgerechte Erledigung von Steuererklärungen, Buchhaltung und Beratung
- GrenzenKeine Garantie für höchste Komplexität – bei sehr anspruchsvollen Aufgaben wird oft ein TREX oder weiterer Abschluss benötigt



