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Kurzvergleiche

Roaming-Kosten begrenzen: Fernmelderecht Schweiz & Swisscom

Roaming kann im Ausland teuer werden, wenn Kundinnen und Kunden Anrufe tätigen oder entgegennehmen, SMS/MMS senden oder empfangen oder im Internet surfen.

Roaming-Kosten begrenzen: Fernmelderecht Schweiz und Swisscom

Roaming kann im Ausland teuer werden, wenn Kundinnen und Kunden Anrufe tätigen oder entgegennehmen, SMS/MMS senden oder empfangen oder im Internet surfen. Das BAKOM nennt diese Nutzungen als mögliche Kostenquellen. Wer Roaming-Kosten begrenzen will, sollte die gesetzlichen Vorgaben von der konkreten Umsetzung beim Anbieter unterscheiden.

Seit Januar 2021 besteht in der Schweiz laut BAKOM eine Grundlage zur Regulierung der Roamingdienste. Die Regeln stehen im Fernmelderecht: Das Fernmeldegesetz und die Fernmeldeverordnung bilden den Rahmen; mit der Revision des Fernmeldegesetzes schuf der Nationalrat die Möglichkeit einer Preisobergrenze für Roaming (srf.ch). Bei der Kostenbegrenzung sind die gesetzliche Vorgabe und die Bedienung beim Anbieter zu unterscheiden.

Fernmelderecht Schweiz: Regeln zur Begrenzung von Roaming-Kosten

Das BAKOM hält fest, dass Daten kilobytegenau abgerechnet werden müssen. Die Abrechnung orientiert sich damit an der übertragenen Datenmenge und nicht an aufgerundeten grösseren Datenblöcken. Diese Regel betrifft die Abrechnung und ist von der Kostenlimite zu unterscheiden.

Laut BAKOM muss bei Vertragsabschluss eine Kostenlimite für Roaming festgelegt werden. Bestandskundinnen und -kunden können diese Limite jederzeit anpassen. Damit lässt sich eine bestehende Einstellung auch vor einer Reise ändern.

Gekauftes Guthaben einer Roaming-Option darf während 12 Monaten nicht verfallen. Kundinnen und Kunden können den Startzeitpunkt einer solchen Option frei wählen. Diese Regeln betreffen das Guthaben und den Beginn der Option, nicht die persönliche Kostenlimite.

Der Zugang zu Roamingdiensten über Netze an Bord von Flugzeugen und Schiffen ist standardmässig gesperrt. Diese Regel betrifft Roamingdienste über Bordnetze.

Wichtige Regeln aus dem Schweizer Fernmelderecht (BAKOM)

Abrechnung
Daten kilobytegenau, nicht aufgerundet
Kostenlimite
Vertraglich festgelegt, jederzeit anpassbar
Guthaben-Roaming-Option
12 Monate gültig, Startzeitpunkt frei wählbar
Bordnetze
Standardmässig gesperrt (Flugzeuge, Schiffe)

Roaming-Kostenlimite: gesetzliche Vorgabe und Swisscom

Laut Swisscom müssen Kundinnen und Kunden vor einer Auslandsreise im Cockpit unter «Kosten» eine Roaming-Kostenlimite festlegen. Dieser Weg zeigt konkret, wo sich die Anbieterfunktion nutzen lässt. Die gesetzliche Vorgabe beschreibt die Kostenlimite; der Cockpit-Ablauf ist die Umsetzung bei Swisscom.

Bei Swisscom läuft die Begrenzung in klaren Schritten ab: Zuerst Roaming einschalten, dann im Cockpit unter «Kosten» eine Kostenlimite definieren und bei Bedarf ein Roaming-Paket für zusätzliche Daten, Minuten oder SMS kaufen. Danach lassen sich die Kosten im Cockpit abfragen. Für das Ein- und Ausschalten des Daten-Roamings verweist Swisscom auf die jeweilige Geräteanleitung.

Ist die Kostenlimite erreicht, wird das Roaming laut Swisscom automatisch gestoppt; weitere Roaming-Kosten entstehen dann nicht. Kurz bevor die Limite erreicht ist, erhalten Kundinnen und Kunden ein SMS. Die Sperre beendet die Nutzung an der Limite, während die Nachricht vorher auf das Erreichen hinweist.

Im Swisscom Cockpit sind die Roaming-Kosten und das verbleibende Guthaben jederzeit einsehbar; der Zugriff ist kostenlos. So lässt sich neben der Kostenlimite auch der aktuelle Verbrauch verfolgen. Limite und Kostenanzeige erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben.

Roaming-Kosten vor der Reise begrenzen

Vor der Reise können Sie sich beim Anbieter über passende Roamingpakete informieren. Watson erwähnt Bündelangebote, in denen eine gewisse Roamingbenutzung pauschal enthalten ist. Prüfen Sie zudem, ob Sie Ihre Kostenlimite anpassen möchten.

Ein Vergleich von 2020 zeigt den Unterschied zwischen Paket und Standard-Tarif: Salt verlangte für ein Datenpaket von 1 GB (entspricht 1024 MB) 19.95 Schweizer Franken. Im Standard-Tarif kostete 1 MB bereits 19 Franken, also 975 Mal mehr. Bei Swisscom bezahlten Kundinnen und Kunden im Standard-Tarif 31 Mal mehr als beim Datenpaket (srf.ch).

In Grenzgebieten kann sich ein Gerät mit Schweizer SIM-Karte in ein ausländisches Netz einwählen. Um unfreiwilliges Roaming zu vermeiden, können Sie die Roaming-Funktion in den Einstellungen ausschalten. Wenn Sie keine Mobilfunkverbindung benötigen, können Sie das Gerät in den Flugmodus setzen.

Eine Kostenlimite ersetzt die Tarifprüfung nicht. Klären Sie vor der Abreise beim Anbieter, welche Roamingoption für Ihre Reise gilt, und deaktivieren Sie nicht benötigtes Datenroaming. Wo verfügbar, kann WLAN die mobile Datennutzung ersetzen.

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